Wenige Wochen vor Ende der Amtszeit des derzeitigen Bezirkstages ist der SPD-Bezirkstagsfraktion ein großer Erfolg gelungen: Aus dem Modellprojekt „Pooling von Schulbegleitung“ wird ab dem Schuljahr 24/25 ein Regelmodell. „Damit hat die Inklusion in den Schulen künftig bessere Chancen. Für die am Modellprojekt beteiligten Erlanger Schulen, die Montessori-Schule und die Georg-Zahn-Schule der Lebenshilfe, ist bereits ab dem Schuljahr 23/24 die dauerhafte Fortführung des Poolmodells gesichert, “, freut sich Gisela Niclas, die Erlanger Bezirksrätin und langjährige Vorsitzende der SPD-Bezirkstagsfraktion. Einen entsprechenden Beschluss hatten erst in der letzten Woche der Sozial- und der Bildungsausschuss in einer gemeinsamen Sitzung gefasst. Grundlage dafür war ein von der SPD initiierter gemeinsamer Antrag von Grünen, Freien Wählern und Linken.
Die Erlanger Bezirksrätin hat den am Modellprojekt beteiligten Schulen bereits herzlich für ihre Mitarbeit im Modellprojekt und ihre Bereitschaft zur bildungspolitischen Innovation gedankt. Bereits seit 2013 hatte sich die SPD-Bezirkstagsfraktion und insbesondere Gisela Niclas immer wieder mit Anträgen und Nachfragen für die Durchführung eines Modellprojektes
eingesetzt. Ein langer Weg über den Verband der Bezirke, das Kultusministerium und den Bildungsausschuss des Landtages musste zurückgelegt werden, um überhaupt eine „Starterlaubnis“ zu erhalten. Der ursprüngliche Plan, neben einer Förderschule eine staatliche Regelschule in das Modellprojekt einzubeziehen, konnte nicht umgesetzt werden, weil die Kultusbürokratie dafür kein Einverständnis erteilte. Stattdessen erfolgte die Kooperation des Bezirks Mittelfranken mit den beiden Montessori-Schulen Erlangen und Nürnberg. Für den Bereich der Förderschulen beteiligten sich die Georg-Zahn-Schule Erlangen, die Merianschule Nürnberg und die Hallemann-Schule Fürth. Das Modellprojekt wurde wissenschaftlich begleitet von Professor Dr. Wolfgang Dworschak vom Lehrstuhl für Pädagogik bei geistiger Behinderung einschließlich inklusiver Pädagogik der Universität Regensburg. Der Abschlussbericht, vorgestellt in öffentlicher Sitzung des
mittelfränkischen Bezirkstages Ende Juli 2023, kommt zu durchweg positiven Ergebnissen.
Worum geht es beim Pooling?
Im Unterschied zum gesetzlichen Anspruch auf individuelle 1:1 Betreuung in der Klasse wurde im Pooling-Modell die Betreuungskapazität gebündelt. Das kann ab dem Schuljahr 24/25 grundsätzlich an allen Schulen praktiziert werden. Durch den Pool wird die Assistenz kontinuierlich sichergestellt. Kein Kind muss Unterricht versäumen, wenn seine
Schulassistenz z.B. wegen Krankheit o.ä. ausfällt. Es gewöhnt sich daran, die Assistenz zu teilen, seine Selbstständigkeit wird dadurch gefördert. Weitere Vorteile des Poolings: Enge Zusammenarbeit zwischen dem Anstellungsträger der Schulbegleitungen – z.B. in Erlangen der Montessori-Schulverein oder die Lebenshilfe -, Eltern und Schule, gezielter
Betreuungseinsatz durch eine Koordinationskraft, unbefristete Anstellung und Qualifizierung der Assistenzkräfte statt befristete, oftmals prekäre Minijobs. Das ist besonders wichtig hinsichtlich des Arbeitskräftemangels im Sozial- und Betreuungsbereich. Der Bedarf an 1:1 Betreuungen wächst kontinuierlich. Es gibt immer mehr Kinder mit Assistenzbedarf und immer weniger Personal. „Das behindert“, so Niclas, „die Mammut-Aufgabe Inklusion an Schulen“. Schulassistenz wird im Schulalltag gebraucht. Sie unterstützt und hilft dort, wo das Kind nicht allein weiterkommt. Das kann vom Toilettengang bis zur Kommunikation mit Mitschüler*innen und Lehrkräften ziemlich alle Schulsituationen betreffen. Pooling wird – das zeigt das Modellprojekt – die Situation verbessern. „Aber“, so Niclas abschließend, „der Freistaat bleibt in der Pflicht, die Schulen mit genügend Personal und Finanzmittel auszustatten, um Pädagogik und Schulassistenz aus einer Hand zu gewährleisten. Nur so gelingt auf Dauer nachhaltige Inklusion in der Schule.“