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Vogel und Niclas fordern Änderungen bei Hartz IV

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Clement haben der Erlanger Landtagsabgeordnete Wolfgang Vogel und die Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion Gisela Niclas dringend soziale Nachbesserungen bei der für 2005 beschlossenen Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II gefordert. In ihrem Brief sprechen sich beide für Änderungen bei der Vermögensanrechnung und bei den Leistungseinschnitten aus.

Wörtlich heißt es in dem Brief:

„Mit wachsender Sorge verfolgen wir als Mandatsträger auf kommunaler und Landesebene die Entwicklung bei der Umsetzung des Hartz-IV-Gesetzes. Wir müssen nun nach detaillierter Analyse der neuen Vorgaben nicht nur feststellen, dass auf die Betroffenen massive Leistungseinschnitte zukommen. Mit den künftig verschärften Zumutbarkeitsregelungen wird es – wenn überhaupt – lediglich mehr sog. Minijobs und prekäre Beschäftigungsverhältnisse geben mit den aus den USA bereits hinlänglich bekannten Folgen: Verschärfung der Armut in der aktuellen Lebenssituation und im Alter; ganz zu schweigen vom Druck, der für die bisherigen BezieherInnen von Arbeitlosenhilfe entsteht, wenn demnächst auch auf sie die bisher schon für Sozialhilfeempfänger geltenden Richtlinien zur Gewährung von Wohngeld angewandt werden. Viele werden sich ihre jetzige Wohnung nicht mehr leisten können. Und es steht zu befürchten, dass gerade auch arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Frauen die Verliererinnen dieser Reform sein werden.“

„Das kann und darf nicht im Sinne einer sozialdemokratisch geführten Regierung sein,“ so Vogel und Niclas. Deshalb fordern sie Clement und alle Genossinnen und Genossen in Regierungsverantwortung mit Nachdruck dazu auf, zumindest Änderungen bei den Leistungseinschnitten sowie der geplanten Vermögensanrechnung vorzunehmen, um die konkret drohende weitere Schieflage des Sozialgefüges zu verhindern.

Außerdem sehen sie eine Veränderung des Stichtages 1.1.2005 unbedingt geboten, um alle organisatorischen und personellen Voraussetzungen solide klären und vorbereiten zu können.

Auch die Wirkung auf die Kommunen gilt es nach Ansicht der Mandatsträger nochmals zu überdenken.
„Es müssen klare und verbindliche Voraussetzungen formuliert werden, die eine gleichberechtigte Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit und der Städte und Landkreise garantieren. Die derzeitigen Vorgaben für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) drängen die Kommunen in die Rolle des „subalternen Juniorpartners“, der nicht nur an die Weisungen der Bundesagentur gebunden wird, sondern auch noch mehr Kostenbelastung als bisher bei gleichzeitigem Verlust von Steuerungsinstrumenten – z.B. „Hilfe zur Arbeit“ – tragen soll. Diese Regelung, kommunale Dienststellen zu Organen der Bundesagentur zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II zu machen, ist für uns nicht akzeptabel. Die Rolle der Kommunen in der ARGEn muss dem von ihnen zu erbringenden Umfang an Know-how, Personal und Geld entsprechen.

Es  ist unerlässlich, dass bei der Übertragung kommunaler Aufgaben an die zu bildenden ARGEn nicht nur Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen; vor allem der Sicherung bestehender, erfolgreicher Strukturen in Form kommunaler Beschäftigungsgesellschaften (wie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Förderung der Arbeit) kommt entscheidende Bedeutung zu.