Zum Inhalt springen

SPD Erlangen fordert Solidarität statt Altersarmut

Die SPD Erlangen hat sich bei ihrer jüngsten Kreismitgliederversammlung intensiv mit dem Rentenkonzept des SPD-Parteivorstands auseinandergesetzt. Die Versammlung verabschiedete einstimmig einen Antrag, der sich unter anderem für eine Festschreibung des Rentenniveaus bei 51 Prozent einsetzt und sich für ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren ausspricht. Der Antrag richtet sich an den SPD-Parteikonvent, der im November das Rentenkonzept der SPD beschließen soll. Der Beschluss im Wortlaut:

Wir begrüßen, dass nach jahrelanger Vertagung der Diskussion vom Parteivorsitzenden endlich ein Vorschlag zur Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt wurde. Eine Reihe von Forderungen, insbesondere zur Erwerbsminderungsrente, zur Angleichung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten, zur Teilrente, zur Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit und zur Verlängerung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, sind sehr positiv zu bewerten. Einige von ihnen verbessern insbesondere die Altersversorgung von Frauen, die allerdings nach wie vor hauptsächlich von gebrochenen Erwerbsbiographien und Lohndiskriminierung („Gender Pay Gap“) bestimmt wird.

Der Entwurf ist allerdings an zentralen Stellen unzureichend, weil er

  • am Renteneintrittsalter 67 festhält,
  • das Rentenniveau nach wie vor auf 43 Prozent absenkt,
  • das Teilsystem der kapitalgedeckten Rente beibehält,
  • den Kreis der Versicherten nur auf Personen ausweitet, die nicht über ein anderes

obligatorisches Alterssicherungssystem versichert sind.

Wir bekräftigen den Beschluss des Landesparteitags der BayernSPD von 2011 „Solidarität statt Altersarmut“. Wir fordern

  • das Renteneintrittsalter wieder auf 65 Jahre festzusetzen,
  • das Rentenniveau wieder auf 51 Prozent festzuschreiben,
  • gezielt niedrige Renten steuerfinanziert anzuheben, statt Riester-Verträge zu subventionieren.
    Mittelfristig sollen die privaten Altersvorsorgebeiträge von 4 Prozent (Riester-Rente) wegfallen.
  • den Kreis der Pflichtversicherten auszuweiten, damit alle Personen verpflichtend versichert sind, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, also auch Selbstständige, Freiberufler/innen und Beamt/innen. Die bestehenden Altersvorsorgesysteme dieser Personengruppen sollen durch die GRV abgelöst werden.
  • die bisherige Pflichtversicherungsgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen. Bei sehr hohen Einkommen ist eine verfassungskonforme Abflachung des Äquivalenzprinzips, also eine geringere Bewertung von Entgeltpunkten ab einer bestimmten Einkommenshöhe, einzuführen.
  • Um die Rente armutsfest auszugestalten fordern wir als Konkretisierung der Vorschläge zur Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit, dass für die Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II wieder Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Diese sollen der Aufstockung durch die Rente nach Mindestentgeltpunkten unterliegen.
  • Die Zwangsverrentung von ALG II-BezieherInnen ist sofort abzuschaffen.
  • Wir fordern, dass die SPD eindeutig gegen eine Beitragssenkung und den damit verbundenen Berechnungsmechanismus argumentiert.

Das gesetzliche Rentensystem muss wieder zu einer Lebensstandardsicherung zurückfinden, mit einer paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen. Dringlich ist zudem die Bereitstellung von ausreichender Absicherung bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit innerhalb des gesetzlichen Systems. Langfristig ist eine umfassende Bürgerversicherung anzustreben.

Das Wiedereinführen des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre schließt nicht aus, die Möglichkeiten zu einer freiwilligen Erwerbstätigkeit über das 65. Lebensjahr hinaus zu verbessern, soweit dadurch die Arbeitsmarktchancen junger Menschen nicht massiv negativ beeinflusst werden.

Da die freiwillige private Vorsorge nicht flächendeckend greift, kann sie die durch die Rentenreform aufgerissene Lücke nicht schließen. Personen mit geringem Einkommen und/oder unterbrochenen Erwerbsverläufen bleiben bei der Konstruktion der deutschen Rentenversicherung, die für sie keine zusätzlichen Hilfen vorsieht, auf der Strecke. Altersarmut für viele ist daher vorprogrammiert.
Daher fordern wir, die weitere Absenkung des Rentenniveaus zu stoppen. Dieses soll auf mindestens 51 Prozent festgeschrieben werden. Dies bedeutet in der Spitze einen um 1,5 bis 2 Prozentpunkte höheren Beitragssatz der Arbeitnehmer/innen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Dem gegenüber steht aber, dass ein höheres Rentenniveau die Einführung eines verpflichtenden Betriebsrentenbeitrags der Arbeitnehmer/innen von 2 Prozent (mit freiwilliger Erweiterungsmöglichkeit auf 6 Prozent) überflüssig macht. Insgesamt entsteht so eine geringere Belastung der Arbeitnehmer/innen. Gleiches dürfte auch für die Arbeitgeber/innen gelten. Durch eine höhere Festschreibung des Rentenniveaus und einen höheren Rentenversicherungsbeitrag sollen auch die bestehenden privaten Altersvorsorgebeiträge von 4 Prozent (Riesterrente) obsolet werden.

Der vorgeschlagene Ausbau der Betriebsrente hat den erheblichen Nachteil, dass der Zugang aller Arbeitnehmer/innen zu Betriebsrenten nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere kleine Betriebe bieten i.d.R. bisher keine betriebliche Altersvorsorge an; hier müssten erst die institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden. Das Rentenkonzept schlägt dazu vor, dass kleine Betriebe die betriebliche Altersvorsorge über Einzahlungen in die GRV abdecken können. Daraus ergibt sich aber die zwingende Frage, warum nicht unmittelbar ein höherer Beitrag zur GRV angestrebt wird. Hinzu kommt, dass ein wesentlicher Teil der betrieblichen Altersvorsorge über Kapitaldeckung abgewickelt wird, die für Finanzmarktkrisen anfällig ist. Problematisch erscheint bei abnehmender Tarifbindung auch, dass die konkrete Ausgestaltung von Betriebsrenten durch die Tarifparteien geregelt werden müsste. Dies kann zu einer Vielzahl von Insellösungen führen, durch die die Portabilität von betrieblichen Rentenansprüchen beim Wechsel des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin nicht gewährleistet werden kann. Deshalb ist die Finanzierung eines den Lebensstandard sichernden Rentenniveaus unmittelbar durch die GRV die erheblich vorteilhaftere Lösung.