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Keine Verschärfungen bei Hartz IV

Hartz IV - So nicht!Die Kreismitgliederversammlung der SPD Erlangen lehnt die geplanten Verschärfungen bei der Umsezung von Hartz IV als sozial ungerecht ab. Die Bundestagsfraktion wird in einem Antrag aufgefordert die Zustimmung zu verweigern.

„Die geplanten Maßnahmen bedeuten eine weitgehende Entrechtung junger Menschen, die ALG II beziehen. Diese werden pauschal verdächtigt, staatliche Leistungen auszunutzen. Besonders ungerecht trifft das Gesetz junge Menschen, die bereits viele Jahre in die sozialen Sicherungssysteme einbezahlt haben. Außerdem wird das individuelle Selbstbestimmungsrecht junger Menschen in nicht hinnehmbarer Weise eingeschränkt.

Selbstverständlich ist es notwendig staatlichen Leistungsmissbrauch auch beim ALG II konsequent zu bekämpfen. Dazu sind aber pauschale Schuldzuweisungen ungeeignet. Deutlich mehr Handlungsbedarf mit auch größeren finanziellen Auswirkungen liegt z.B. in einer konsequenten Verfolgung von jeder Form der Steuerhinterziehung“, so der Antrag.

Mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Drucksache 16/99 – vom 7. Februar beantragen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD Folgendes:

  •  Auch volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern einbezogen. Die Regelleistungen nach Hartz IV wird für Jugendliche unter 25 Jahren auf 80%, d.h. von 345 auf 276 Euro (im Westen) gesenkt, selbst dann, wenn sie nicht mehr zu Haus leben.
  •  Das Vermögen und Einkommen der Eltern muss künftig nicht mehr nur für den Lebensunterhalt minderjähriger Kinder eingesetzt werden, sondern auch für erwachsene Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Zukünftig sollen Partner von HilfeempfängerInnen für nicht von ihnen stammende Kinder voll zahlungspflichtig werden.
  • Jugendliche HilfeempfängerInnen unter 25, die erstmalig eine eigene Wohnung beziehen wollen, müssen vorher die Zustimmung der Arbeitsagentur einholen. Ohne deren Zustimmung entfallen Leistungen für Unterkunft und Heizung oder für eine Erstausstattung.
  • Der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung von ALG-II-BezieherInnen wird ab Juli 2007 von 78 auf 40 Euro pro Monat gesenkt. Dies führt zu geringeren Leistungsansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Von dieser Novelle werden Einsparungen in Höhe von rund 0,5 Milliarden Euro erwartet.