Zum Inhalt springen

Juso-HSG: Wolfgang Vogel informierte zu Studiengebühren

Auf einer von der Juso-Hochschulgruppe an der FAU Erlangen-Nürnberg durchgeführten Veranstaltung des SprecherInnenrates der FAU hat der Erlanger Landtagsabgeordnete Wolfgang Vogel das Studiengebühren-Konzept der bayerischen Staatsregierung vorgestellt und kritisch bewertet.

Nach Ansicht von Wolfgang Vogel sind Studiengebühren Teil eines Paradigmenwechsels in der Hochschulpolitik. Die Hochschulen würden in Deutschland zunehmend marktorientiert organisiert, hierfür stehe zum Beispiel auch der geplante Umbau der Hochschulstrukturen in Bayern zu einem Vorstands-Aufsichtsrats-Modell wie bei Aktiengesellschaften, durch die die bisherigen, demokratisch gewählten Gremien der Hochschule ersetzt würden. Auch würden zunehmend staatliche Aufgaben im Bildungsbereich privatisiert, Forschung müsse Drittmittel einwerben, Büchergeld, Studiengebühren oder auch Forderungen nach der Einführung von Schulgeld in der Oberstufe der Gymnasien sollten Bildung zur Privatangelegenheit machen. Die bayerische SPD setze dem entgegen, dass Bildung ein Grundrecht sei, zu dem jedeR freien Zugang haben müsse.

Den Gesetzentwurf der bayerischen Staatsregierung bewertete Vogel als „schlampig gemacht“. Er werfe mehr Fragen auf, als er beantworte, weil eine Reihe von Regelungen in sich unstimmig seien. Festgeschrieben werde aber, dass künftig an Universitäten mindestens 300 Euro, an Fachhochschulen künftig mindestens 100 Euro je Semester bezahlt werden müssten; die Obergrenze sei einheitlich auf 500 Euro festgelegt, dazu komme dann noch die Verwaltungsgebühr von 50 Euro, die erhalten bleibe. Vollkommen unklar sei aber, nach welchen Kriterien die Hochschulen die genaue Höhe der Studiengebühren festlegen sollten. „Soll die Fachhochschule in Aschaffenburg künftig nur 100 Euro verlangen, weil in Hessen Studiengebühren verboten sind und damit die Studierenden aus Aschaffenburg leicht abwandern können? Und soll dafür die Universität Passau 500 Euro verlangen, weil in Österreich die Studiengebühren noch höher sind? Oder entscheidet die Qualität des Lehrangebots? Oder der Finanzbedarf der Hochschule? All das ist im Gesetzentwurf nicht geregelt“, so Vogel.

Ungeregelt sei auch die Beteiligung der Studierenden an der Verwendung des Geldes. Das Gesetz halte nur allgemein fest, dass die Studierenden zu beteiligen seien, treffe aber keine Regelungen über das Wie. Gleichzeitig werde aber im Entwurf für die Reform des Hochschulgesetzes die Mitsprache der Studierenden an den Hochschulen drastisch beschnitten. „Dies passt überhaupt nicht zusammen, offensichtlich ist die Formulierung im Studiengebühren-Gesetzentwurf ein reiner Placebo-Text“, so Vogel.

Klar sei, dass keineswegs 100% der Gebühreneinnahmen an die Hochschulen flössen. 10% der Einnahmen müssten die Hochschulen an den „Sicherungsfonds“ abführen, außerdem hätten sie die Verwaltungskosten voll selbst zu tragen. Nach Schätzungen aus den Hochschulen dürften diesen damit nur ca. 50% der Einnahmen auch tatsächlich zu Verfügung stehen.

Die Befreiungsmöglichkeiten von Studiengebühren seien extrem eng gefasst. Noch nicht einmal Behinderte, chronisch Kranke oder BAföG-EmpfängerInnen würden ausgenommen. Die versprochene Befreiung von 10% der „leistungsstärksten Studierenden“ sei eine kann-Bestimmung. Die Hochschulen müssten niemanden befreien. „Wenn man weiß, wie viel Geld die Hochschulen durch Verwaltungskosten und Sicherungsfonds schon verlieren kann man sich vorstellen, dass sie niemanden mehr als gesetzlich vorgeschrieben von den Gebühren befreien werden“, fasste Vogel die Folgen der Regelung zusammen.

Zu den geplanten Studienkrediten fehlten noch sämtliche Regelungen; diese sollten später über eine Rechtsverordnung am Landtag vorbei festgelegt werden. Klar sei aber durch die Erfahrung aus anderen Ländern, dass die Kredite sozial ungerecht seien. „Wer die Gebühren sofort zahlen kann, spart sich die Zinsen; wer das Geld für die Gebühren nicht hat und den Kredit in Anspruch nehmen muss, muss daher deutlich mehr zahlen. Außerdem zeigt das Beispiel Australien, dass Frauen besonders benachteiligt sind: Während Männer ihren Kredit dort durchschnittlich in ca. 15 Jahren zurückzahlen können, müssen Frauen, weil sie weniger verdienen und häufiger als Männer für Kindererziehung ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen bis zu ihrer Pensionierung für den Studienkredit zahlen“, erläuterte Vogel die Folgen der Kredite. Außerdem, so Vogel weiter, sei die Höhe der Ausfälle nicht kalkulierbar, die Zugangsvoraussetzungen zu den Krediten seien unbekannt.

Aufgabe der nächsten Wochen und Monate sei es nun, den Kampf gegen Studiengebühren und den Paradigmenwechsel in der Hochschulpolitik offensiv zu führen. „Bisher liegt nur der Referentenentwurf vor, dass Gesetz ist noch lange nicht beschlossen“, so Vogel in seinem Abschlussstatement. „Die Erfahrung zeigt, dass die CSU zwar nicht auf die Argumente der Opposition hört. Sie nimmt aber sehr wohl war, wenn aus der Bevölkerung Widerstand gegen ihre Pläne kommt. Dann ist sie auch dazu bereit, zurückzurudern.“