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Juso-HSG: Uni-Verwaltung informiert falsch zu Studiengebühren

Pressemitteilung der Juso-Hochschulgruppe vom 24.10.2006

Die Juso-Hochschulgruppe an der FAU Erlangen-Nürnberg fordert die Rücknahme eines Schreibens der Studentenkanzlei der FAU vom 13.10.2006. Darin wird den Studierenden mitgeteilt, dass sie Anträge auf Befreiung von den Studiengebühren ab Sommersemester 2007 nur bis zum 15.11. stellen dürften. Die Satzung der FAU sieht hierfür aber eine Frist bis zum 23.02.2007 vor. Außerdem sind in dem beigefügten Befreiungsantrag erhebliche Fehler zu Ungunsten der Studierenden enthalten.

„Die Hochschulleitung zieht einfach willkürlich Fristen nach vorne“, meint Thorsten Brehm, Mitglied im Senat der FAU. „Die gesetzte knappe Frist – innerhalb der auch die zur Befreiung nötigen Unterlagen beschafft und vorgelegt werden müssen – verstößt klar gegen die Satzung der Hochschule und hat somit keine rechtliche Grundlage. Durch solche Manöver werden die Studierenden davon abgeschreckt einen Befreiungsantrag zu stellen. Im Sinne von – angeblich – sozial gerechten Studiengebühren kann dies aber nicht sein!“

Dies gilt nach Ansicht der Juso-Hochschulgruppe besonders auch für die angegebenen Befreiungsgründe. So schreibt die Hochschulverwaltung, eine Befreiung wegen Pflege und Erziehung eines unter 10jährigen Kindes könne nur für Kinder gewährt werden, die vor dem 15.11.2006 geboren wurden. Eltern später geborener Kinder sollten sich beurlauben lassen.

„Die Hochschulverwaltung wird wohl kaum behaupten wollen, dass nach dem 15.11. geborene Kinder so schnell altern, dass sie am 1.4.2007 bereits älter als 10 Jahre sind“, kommentiert Philipp Dees, Mitglied im studentischen Konvent der FAU und Vorsitzender der Jusos Mittelfranken. „Das bayerische Hochschulgesetz kennt keinen Stichtag für die Geburt des Kindes. Die Hochschulverwaltung handelt willkürlich und ohne jegliche Rechtsgrundlage. Dies stellt eine Diskriminierung insbesondere der Mütter dar, deren Studium so verzögert wird.“

Ebenso greift die Juso-Hochschulgruppe die Auslegung der Hochschulverwaltung für Befreiungen wegen „besonderer Härte des Einzelfalls“ an. Das bayerische Hochschulgesetz sieht hier vor, dass die Möglichkeit eines Studienbeitragsdarlehen zwar zu Ungunsten des Studierenden berücksichtigt werden muss. Eine Befreiung kann aber unter Umständen auch erhalten, wer ein solches Darlehen bekommt.

Die Hochschulverwaltung dagegen will alle Studierenden pauschal ausschließen, die Anspruch auf ein Studiengebührendarlehen haben. „Wir haben schon bei der Beratung der Beitragssatzung darauf hingewiesen, dass die Hochschulleitung hier gegen das Bayerische Hochschulgesetz verstößt“, so Dees. „Offensichtlich versucht sie, auf Kosten der Studierenden ihre Einnahmen aus Studiengebühren zu vergrößern. Schließlich weiß die Hochschulverwaltung, dass es in Mittelfranken kein Widerspruchsverfahren gegen die Gebührenbescheide mehr gibt und Studierenden damit nur noch der teure Weg einer Klage bleibt, wenn sie sich rechtswidrig behandelt fühlen.“

In einem offenen Brief hat die Juso-Hochschulgruppe die Hochschulleitung aufgefordert, sich künftig an die von der Hochschule selbst beschlossene Beitragssatzung und das bayerische Hochschulgesetz zu halten. „Die Studentenkanzlei ist aufgefordert alle Studierenden unverzüglich darüber informieren, dass sie mehr Zeit für ihren Befreiungsantrag haben und dass die Befreiungsmöglichkeiten wegen besonderer Härte größer sind als von der Hochschulleitung behauptet“, fasst Thorsten Brehm die Forderungen zusammen, die auch mit einem Antrag in die Sitzung des studentischen Konvents am Mittwoch (25.10.) eingebracht werden.

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