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Erfolg der Juso-Hochschulgruppe: Uni-Leitung kündigt Korrektur bei der Befreiung von Studiengebühren an

In einem offenen Brief an den Rektor und den Kanzler der Erlanger Universität hat die Juso-Hochschulgruppe das Vorgehen der Studentenkanzlei bei den Befreiungen von Studiengebühren gerügt (vgl. Pressemitteilung vom 24.10.2006). In ihrem Antwortschreiben sowie persönlich in der Sitzung des studentischen Konvents teilten Rektor und Kanzler nun mit, dass das Antragsverfahren korrigiert werde.

Dies betrifft zunächst die Frist, in der ein Befreiungsantrag gestellt werden muss. In ihrem Schreiben stellen Rektor und Kanzler klar, dass Befreiungsanträge bis zum Ende der Rückmeldefrist (voraussichtlich am 23.2.) gestellt werden könnten. Trotzdem bitte die Hochschule um frühzeitige Antragsstellung; diese Bitte hatte auch die Juso-Hochschulgruppe für sinnvoll gehalten. Die Formulierung im Schreiben an die Studierenden „Nach dem 15.11.2006 eingereichte Anträge führen (…) nur dann zu einer Befreiung, wenn sie auf Umständen beruhen, die erst nach dem 15.11.2006 eingetreten sind“ sei so nicht gemeint gewesen und werde auch nicht angewendet, sicherte der Rektor in der Konventssitzung zu.

„Wir freuen uns, dass die Hochschulleitung hier nachbessert“, so Thorsten Brehm, Senator an der FAU. „Allerdings sollte der Rektor sich nicht damit rausreden, man habe bestimmte Formulierungen nicht so gemeint. Wenn Juristinnen und Juristen Schreiben zu so heiklen Fragen formulieren, dann muss man davon ausgehen, dass jedes Wort geprüft worden ist. Aber besser eine späte Korrektur als gar keine.“

Auch bei den Befreiungsgründen will die Hochschulleitung nachbessern. Die Formulierung zur Befreiung wegen eines unter 10jährigen oder behinderten Kindes im Befreiungsantrag („Wenn Sie zwischen dem 15.11. und dem 16.04.2007 (…) entbinden, so ist es nicht möglich, (…) befreit zu werden.“) sei falsch und werde korrigiert. Auch werde man bei den Befreiungen wegen besonderer Härte klarstellen, dass Befreiungen wegen Behinderung, chronischer Erkrankung und von Studierenden, die bereits alle Prüfungen bestanden haben und nur noch auf ihr Zeugnis warten unabhängig davon gewährt würden, ob die Studierenden ein Studienbeitragsdarlehen erhalten würden oder nicht.

Die Hochschulleitung will das Antragsformular im Internet nun ändern und die Studierenden per e-Mail über die Veränderungen informieren. Ein erneutes Informationsschreiben an die Studierenden soll es aber nicht geben. Die Hochschulleitung sagte außerdem zu, dass die Studierenden trotz des abgeschafften Widerspruchsverfahrens in Mittelfranken die Möglichkeit haben sollen, gegen den Gebührenbescheid Einspruch bei der Hochschule einzulegen und nicht auf den (eigentlich einzig möglichen) Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Ansbach verwiesen werden.

Allerdings hält die Hochschulleitung an den Formulierungen in der Studienbeitragssatzung der Universität fest, dass niemand wegen „besonderer Härte“ befreit werden können, der die Möglichkeit zum Abschluss eines Studiendarlehens habe, und dass eine besondere Härte nicht mit „finanziellen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten“ allein begründet werden dürfe. Das bayerische Hochschulgesetz kennt derartige Einschränkungen nicht.

„Hier schränkt in unseren Augen die Hochschule die Befreiungsmöglichkeiten immer noch unzulässig ein“, unterstreicht Thorsten Brehm die Position der Juso-Hochschulgruppe. „Aber insgesamt ist die Reaktion der Hochschulleitung positiv. Wir werden weiter darauf achten, dass die Universität die Studiengebühren so sozial verträglich wie möglich vollzieht. Wenn die Hochschule erneut zu Ungunsten der Studierenden von den Vorschriften abweicht werden wir wieder einschreiten.“

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