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Kategorie: Beschlüsse

Nein zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und zum Dienstleistungsabkommen TiSA!

Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 18. Juli 2015

Der SPD-Kreisverband Erlangen-Stadt bekräftigt seinen Beschluss, die Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) abzulehnen. Das bereits vorliegende CETA sowie die zu TTIP bekannten  Verhandlungstexte widersprechen den Anforderungen an eine faire und nachhaltige Handelspoltik. Zudem lehnen wir das Trade in Services Agreement (TiSA) ab.

Die Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA sind abzubrechen. Wir fordern die Abgeordneten der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments und insbesondere unsere Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich sowie unsere Europaabgeordnete Kerstin Westphal auf, entsprechend initiativ zu werden und gegen diese Abkommen zu stimmen.

Wir begrüßen die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und rufen zur Unterschrift für diese auf. Die Ablehnung der Initiative durch die  Europäische Kommission halten wir für falsch, undemokratisch und inakzeptabel.

Generell verlangt der SPD-Kreisverband Erlangen von Handelsabkommen als essentielle Bedingungen:

  • Verhandlungen müssen transparent und offen stattfinden statt geheim und in den Hinterzimmern.
  • Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von Sozial-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards erfolgen. Das europäische Vorsorgeprinzip als grundsätzliches Prinzip im Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung sind voranzubringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern.
  • Auf einen „Rat für regulatorische Zusammenarbeit“ muss verzichtet werden. Jedes Gesetz und jede Regulierung muss durch demokratisch kontrollierte Gremien und Verfahren erfolgen und keinesfalls durch nichtgewählte Bürokraten und Konzernvertreter.
  • Auf spezielle Investorenschutzregelungen und Schiedsgerichte muss gänzlich verzichtet werden. Der Investorenschutz darf nicht über das hinausgehen, was sich bereits aus dem Grundgesetz ergibt. Es soll auch für Investoren aus Drittstaaten ausschließlich der demokratisch  legitimierte Rechtsschutz nationaler und EU-Gerichte gelten.
  • Die Abkommen dürfen weder weitere Deregulierungen des Finanzsektors enthalten noch notwendige Schritte zur Finanzmarktregulierung behindern.
  • Für jeden Punkt der Abkommen muss nachvollziehbar aufgezeigt werden können, dass er im Einklang mit den UN-Milleniums-Entwicklungszielen steht und damit die Chancen von Drittländern für eine faire Partizipation am Welthandel respektiert und verbessert.  Umwelt- und Sozialdumping zu Lasten von Drittländern muss vorgebeugt werden. Zudem sind Drittländer in die Verhandlungen gleichberechtigt einzubeziehen.
  • Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen muss in den Abkommen verbindlich festgelegt werden.
  • Die kommunale Organisationsfreiheit darf von den Marktzugangsverpflichtungen in allen Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden. Insbesondere die im CETA-Abkommen vorgesehenen Negativlisten sind abzulehnen. Nur Dienstleistungen, die dafür ausdrücklich vorgesehen sind, dürfen liberalisiert werden (Positivlistenansatz).
  • Es muss sichergestellt werden, dass Rekommunalisierungen jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte kommunale Selbstverwaltung dürfen keinesfalls zugunsten partieller wirtschaftlicher Interessen und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden. Sogenannte Standstill- und Ratchetklauseln  (Sperrklinke) sind strikt abzulehnen.
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SPD Erlangen sagt Nein zu TTIP und CETA

thDie Kreismitgliederversammlung der SPD Erlangen hat am Donnerstag 25.9.2014 einstimmig einen Antrag verabschiedet, in dem das geplante Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen den USA und der EU sowie das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der EU abgelehnt wird.

Die Erlanger SPD-Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich sowie die mittelfränkische Europaabgeordnete Kerstin Westphal werden aufgefordert, bei anstehenden Beratungen gegen diese Abkommen zu stimmen.

Der Erlanger Kreisverband unterstützt auch die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und ruft zur Unterschrift für diese auf, auch wenn die Initiative durch die Europäische Kommission abgelehnt wurde. Die Argumente, die von der Europäischen Kommission zur Ablehnung der von zahlreichen Organisationen getragenen Europäischen Bürgerinitiative vorgebracht wurden seien falsch, undemokratisch und inakzeptabel.

„Auch wenn der SPD-Konvent am 21.9.14 sich in einem Beschluss zu den transatlantischen Freihandelsgesprächen für hohe Standards bei Arbeitnehmerrechten, Verbraucher-und Umweltschutz, der Daseinsvorsorge sowie für hohe demokratische und rechtstaatliche Standards ausgesprochen hat, halten wir das TTIP nicht für das geeignete Verfahren, um diese Ziele durchzusetzen“ so SPD-Kreisvorsitzender Dieter Rosner.

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Beschluss: Nein zu TTIP und CETA!

Der SPD-Kreisverband Erlangen-Stadt lehnt das geplante Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) zwischen den USA und der EU sowie das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der EU ab.

Wir fordern daher unsere Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich sowie unsere Europaabgeordnete Kerstin Westphal dazu auf, gegen diese Abkommen zu stimmen.

Wir begrüßen die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und rufen zur Unterschrift für diese auf. Die Ablehnung der Initiative durch die Europäische Kommission halten wir für falsch, undemokratisch und inakzeptabel.

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Rüstung: Export abbauen – Produktion umbauen!

Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 17. Oktober 2013

I. Fakten und Hintergründe

1. Die Politik der schwarz-gelben Bundesregierung: Rüstungsexportland D

Rüstungsexporte sind ein globales Problem: Im Zeitraum zwischen 2007 bis 2011 stieg laut einer Studie des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI das Volumen der Rüstungsgeschäfte weltweit um 25 Prozent an. Im selben Zeitraum steigerte die Bundesrepublik ihre Exporte um 37 Prozent.

In den letzten Jahren hat sich die Genehmigungspraxis der schwarz-gelben Bundesregierung von den Rüstungsexportrichtlinien von 2000 gelöst, die die Lage der Menschenrechte zu einem wichtigen Kriterium für die Zulässigkeit von Rüstungsexporten machten. Stattdessen zielt die Bundesregierung zunehmend auf eine strategische Aufrüstung einzelner Empfängerstaaten.

Zunehmend wird im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung der hohe Rang der Bundesrepublik beim Rüstungsexport nicht als Ausdruck einer wenig restriktiven Rüstungspolitik betrachtet, sondern auf den hohen Anteil an hochwertigen Rüstungsgütern zurückgeführt. Die Liste der Empfängerländer zeigt jedoch, dass Menschenrechte sowie die politischen Bedingungen in den Regimen der betroffenen Länder, entsprechend den „Politischen Grundsätzen“ der Bundesregierung bei der Genehmigung von Rüstungsexporten kaum eine Rolle spielen.

Die 10 Empfängerländer mit den meisten Einzelausfuhrgenehmigungen waren 2011 die Niederlande, USA, die Vereinigten Arabischen Emirate, Singapur,  Großbritannien, Irak, Italien, Algerien, Südkorea und Frankreich.

Insgesamt wurden 2011 Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Wert von 5,4 Milliarden Euro (14 Prozent mehr als im Vorjahr) erteilt, davon 58 Prozent in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, 42 Prozent in Drittländer, 9,3 Prozent der Ausfuhrgenehmigungen entfielen auf Entwicklungsländer, darunter vor allem der Irak, Indien und Ägypten.

Das zeigt, dass Deutschland massiv Rüstungsgüter in Krisen- und Spannungsregionen liefert.

Der wertmäßig größte Anteil an erteilten Rüstungsexportgenehmigungen entfiel auf „militärische Ketten- und Radfahrzeuge“, „Munition“ sowie „militärische  Luftfahrzeuge“. Die Handfeuerwaffen nehmen zwar nur den 9. Rang ein, sind  allerdings mit den meisten Einzelgenehmigungen besonders problematisch, da sie weltweit für die meisten Todesopfer in Konflikten verantwortlich sind.

68 Prozent (2010: 23 Prozent!) der tatsächlichen Ausfuhren an Kriegswaffen erfolgten 2011 in Drittländer (in der Reihenfolge des Lieferumfangs: Brunei, Singapur, Irak, Südkorea,  der Türkei, Brasilien, Großbritannien, Polen, Kanada, Vereinigte Arabische Emirate). Zu den tatsächlichen Ausfuhren im Bereich der sonstigen Rüstungsgüter werden im Bericht keine Angaben gemacht. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der hohen Anzahl von Einzelgenehmigungen das Volumen des Rüstungsexports deutlich zunehmen wird.

Rüstungsexporte werden zudem zunehmend erheblich verschleiert durch Komponenten-Aufspaltung der Aufträge und Lieferungen sowie durch internationale Kooperation der Rüstungskonzerne und Regierungen.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland laut SIPRI (Stockholm International Peace Research Institute) mit einem Waffenexport-Anteil von ca. 7 Prozent am Weltmarkt an dritter Stelle, hinter den USA und Russland.

Der Rüstungsexportbericht liefert zudem kein vollständiges Bild der Rüstungsexporttätigkeit. So umfasst er nur die erteilten Exportgenehmigungen für Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter, nicht aber die Gewährung von Lizenzen für den Nachbau deutscher Waffen im Ausland. Ebensowenig wird die Tätigkeit von privaten deutschen Sicherheits- und Militärunternehmen aufgeführt.

Bereits heute stehen dem Parlament keine ausreichenden und zeitnahen Informationsrechte zu Rüstungsexporten zur Verfügung. Dieser Trend droht sich durch internationale Entwicklungen zu verschärfen. So setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die Rolle der NATO bei der Auswahl von Staaten zu stärken, in die Waffen exportiert werden können. Dadurch droht die Kontrolle über Rüstungsexporte dem Parlament noch stärker entzogen zu werden.

2. Ökonomische Bedeutung

Laut SIPRI betrugen 2011 die weltweiten Militärausgaben 1,74 Billionen US-Dollar, was 2,5 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts bzw. 240 US-Dollar pro Kopf entspricht. Damit stiegen zum ersten Mal seit 1998 die Militärausgaben nicht mehr an. Dies liegt allerdings nicht an einer stärker werdenden Abrüstungspolitik, sondern an der sogenannten Haushaltskonsolidierung insbesondere europäischer Staaten und der USA, die aus der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise resultiert.

Deutschland ist nach den USA (30 Prozent) und Russland (23 Prozent) mit 11 Prozent Weltmarktanteil der drittgrößte Waffenexporteur. Trotz der stetigen Steigerungen der letzten Jahre beträgt der Rüstungsexport gemessen am BIP weniger als 0,5 Prozent. Der  Rüstungsexport spielt also für die deutsche Volkswirtschaft eine marginale Rolle.

In Deutschland ist die Rüstungsbranche durch privatwirtschaftliche Unternehmen geprägt, während in anderen europäischen Ländern (halb-)staatliche Unternehmen dominieren. Zu den 5 größten deutschen Rüstungskonzernen gehören die European Aeronautic Defence and Space Company (EADS), Rheinmetall, Krauss-Maffei  Wegmann, Thyssen-Krupp und Diehl Defence.

Die Rüstungsindustrie der Bundesrepublik ist volkswirtschaftlich von geringer Bedeutung. Die Rüstungsproduktion trägt nur 0,6 Prozent zum BIP bei (70 Prozent davon für den Export). Der jährliche Umsatz beträgt 16 Milliarden Euro oder 0,8 Prozent des Gesamtumsatzes von  Industrie und Verarbeitendem Gewerbe. Insgesamt arbeiten incl. IT- und Kommunikationsbereich in der Rüstungsindustrie knapp 100.000 Menschen, also nur etwa 1,3 Prozent der in Industrie und Verarbeitendem Gewerbe Beschäftigten und 0,3 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Von einem Jobmotor Rüstungsindustrie kann also nicht die Rede sein.

3. Militärisch-industrieller Komplex

Die relativ geringe volkswirtschaftliche Bedeutung der Rüstungsindustrie darf jedoch nicht den Blick auf ihr politisches und gesellschaftliches Gewicht verstellen. Die Debatte um Rüstungsproduktion und Rüstungsexport erfordert die  Auseinandersetzung mit dem Militärisch-Industriellen Komplex (MIK), Darunter versteht man die enge Verkoppelung bzw. Verzahnung militärischer und staatlicher Interessen an immer neuen Waffen- und Rüstungssystemen mit den Interessen der Rüstungsindustrie an Produktion und Export von Rüstungsgütern.  Rüstungsproduktion und –export haben eine politische Geschäftsgrundlage, in der der Rüstungsindustrie Profite und dem Staat die Umsetzung seiner Militär-, Bündnis- und Sicherheitspolitik gesichert werden. Es entsteht die für den MIK so spezifische wechselseitige Abhängigkeit: Die Militärapparate von Staaten und  Staatenbündnissen (EU, NATO) als praktisch alleinige Nachfrager und Auftraggeber, die Rüstungsindustrie als einziger Auftragnehmer, die ihre Machtposition durch Konzentration, Exportorientierung und Internationalisierung ständig weiter ausbaut, mit wachsender Verflechtung mit anderen Sparten und Branchen einschließlich Finanzsektor. Eine weitere Form der Verflechtung von   Rüstungsindustrie und staatlichen Institutionen ist die Vereinnahmung von Wissenschaft und Forschung für militärische Zwecke („Wehrtechnische Forschung“)  z.B. durch Drittmittelvergabe an Universitäten und Forschungseinrichtungen.

In der EU und in D wird die Rüstungsindustrie finanziert hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, da die Ausschreibung für Rüstungsaufträge stark reduziert ist. Damit wird auch der Rüstungsexport forciert

Zudem hat das Thema Rüstungsexporte eine zentrale europäische Dimension Es gibt eine starke Bestrebung nach Europäisierung von Rüstungsproduktion und  -export und nach Schaffung eines europäischen Rüstungsmarktes, wozu eine  EU-Rüstungsagentur geschaffen wird. Laut SIPRI sind die Staaten der Europäischen Union der größte Rüstungsexporteur der Welt. Die Bundesregierung treibt u. a. die Exportorientierung des europäischen Raumfahrt- und Rüstungskonzerns EADS stark voran. Gefahren bergen auch die eigentlich begrüßenswerten Bemühungen, die Regeln für Rüstungsexporte auf Ebene der EU zu vereinheitlichen. Wie die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten des 2008 verabschiedeten „Gemeinsamen Standpunkts“ zeigen, drohen jedoch restriktive Regeln aufgeweicht zu werden. Die Kontrollrechte des Europäischen Parlaments sind bislang völlig unzureichend.

Hinter dem Geschäft mit dem Tod stehen wirtschaftliche und politische Interessen. Diese beherrschen zunehmend in D und EU-weit die politische Entscheidungsfindung.

II. Forderungen und Perspektiven

Aus dem friedensgefährdenden Umfang des Rüstungsexports, seiner ökonomischen und politischen Bedeutung und der Rüstungsexport-Politik von Bundesregierung, EU und NATO ergeben sich für die Erlanger SPD die folgenden kurz-, mittel- und langfristigen Forderungen und Perspektiven – im Einklang mit den Positionen zahlreicher friedenspolitischer, gewerkschaftlicher, wissenschaftlicher, kirchlicher und zivilgesellschaftlicher Initiativen und Organisationen:

1. Transparenz und parlamentarische Kontrolle
  • Die parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten müssen gestärkt und das Transparenzniveau muss verbessert werden:
    • Beratung und Beschlussfassung von Rüstungsgeschäften im Bundestag, Vorabunterrichtung des Parlaments bei sensiblen Lieferungen, Einführung eines Gesetzes zur besseren Kontrolle des Exports,
    • grundsätzliche Veröffentlichungspflicht aller geplanten und tatsächlich durchgeführtenExporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern
    • Umwandlung des geheim tagenden Regierungsgremiums Bundessicherheitsrates in ein öffentlich tagendes parlamentarisches Gremium
  • Die strenge Einhaltung der Rüstungsexportrichtlinien (Außenwirtschaftsgesetz, Außenwirtschaftsverordnung, Kriegswaffenkontrollgesetz) und eine restriktive Genehmigungspraxis müssen durchgesetzt werden
2. Reduktion des Rüstungsexport durch restriktive Rüstungsexportpolitik
  • Grundlegende Reform des Genehmigungsverfahrens für deutsche Waffenexporte:
    • Verschärfung der Kriterien
    • Überprüfung und eventuell Rücknahme von Exportgenehmigungen, keine Exporte von Kriegswaffen in Krisenregionen und an autoritäre und repressive Regime, gegebenenfalls Stornierung der beabsichtigten Exporte
    • Deutlich restriktivere Handhabung des Export von Kleinwaffen incl. Munition, Stopp der Lieferungen von Kleinwaffen in Länder insbesondere außerhalb von EU und NATO
    • Restriktiver Umgang mit der Vergabe von Sammelausfuhrgenehmigungen, keine staatlichen Ausfallbürgschaften („Hermes-Kredite“) zur Absicherung von Rüstungsgeschäften mit Drittstaaten
  • Wirksame Kontrolle des Endverbleibs von Waffenlieferungen und in Lizenz im Ausland hergestellter Waffen, Verbot der Lizenzvergabe von Kleinwaffen
  • Keine Weitergabe deutscher Technologie, die Empfänger in die Lage versetzen kann, eigenständig Rüstungsgüter zu produzieren und diese zu verkaufen.
  • Langfristig: Proliferationsverbot incl. Kontrolle von Munition, Verbot von Rüstungsexporten im Grundgesetz (Klarstellung von Artikel 26(2) GG).
3. Abrüstung und internationale Rüstungskontrolle
  • Kritische Überprüfung und umfassende Revision des „Gemeinsamen Standpunktes“ der EU von 2008, strengere Kontrollen von Rüstungsausfuhren aus den europäischen Staaten incl. der Weitergabe an Drittländer
  • Reform der „Politischen Grundsätze“ der Bundesregierung: Menschenrechtslage im Empfängerland als ausschlaggebendes Kriterium mit gesetzlicher Bindung, um Verstöße zu sanktionieren
  • Erweiterung des UN Arms Trade Treaty (ATT) – nicht als internationales Handelsabkommen, sondern im Kontext der Aussen-, Sicherheits- und Friedenspolitik: Erfassung, neben den Kategorien des UN-Waffenregisters, von Kleinwaffen und leichten Waffen,von bewaffneten Drohnen als eigenständige Kategorie, von Munition, Bauteilen/Komponenten, neuen Technologien, Lizenzproduktionen und Produktionsanlagen sowie eine koordinierte Position der EU-Mitgliedsstaaten
  • Weltweit Verbot und Ächtung von bewaffneten Drohnen, Landminen und Streumunition und konsequente Umsetzung
  • Internationales Verbot des Exports von Kleinwaffen, die am wenigsten kontrollierbar sind und weltweit die meisten Todesopfer fordern sowie des Verkaufs von Lizenzen für deren Herstellung im Ausland
  • Auf EU- und UN-Ebene Beachtung der möglichen negativen Auswirkungen von Waffentransfers auf die interne, regionale, subregionale oder internationale Stabilität
4. Konversion statt Rüstungsproduktion und Rüstungsexport

Die Finanzkrise könnte zum Rückgang der Militärausgaben führen. Lobbyverbände der Rüstungsindustrie dringen jedoch auf mehr staatliche Unterstützung für den Waffenexport ins nichteuropäische Ausland. Aus friedenspolitischer Perspektive  aber ist nicht Export, sondern Konversion die adäquate Antwort auf eine  vermeintliche Krise der Rüstungsindustrie.

  • Die sinkende Auslastung der Produktionskapazitäten darf nicht durch eine Steigerung der Rüstungsausfuhren kompensiert werden; nicht immer mehr deutsche Rüstungsgüter auf den internationalen Rüstungsmarkt durch zunehmenden Rüstungsexport an Drittstaaten und als Folge der Umstrukturierung der Bundeswehr
  • Schrittweise Reduktion der Rüstungsproduktion, zunächst auf „Eigenbedarf“ in Bundeswehr und NATO
  • Programm zur Konversion von Rüstungsgütern in zivile Produkte, industriepolitische Maßnahmen zugunsten eines Beschäftigung sichernden Konversionsprogramms für monostrukturierte Rüstungsunternehmen und zum zivilen Strukturwandel in regionalen Rüstungszentren, Konversionsfonds auf Bundes- und Länderebene, aus denen betriebliche Projekte gefördert werden und die zivile Produktinnovationen zu Lasten von Rüstungsgütern fördern. In allen diesen Punkten sind die Gewerkschaften und Betriebsräte einzubeziehen (siehe Forderung der IGM nach einem Branchenrat).

Aus der Zivilgesellschaft heraus müssen Druck gegen die deutsche Praxis des Rüstungsexportes aufgebaut und Alternativen zur Rüstungsproduktion aufgezeigt werden durch Mut zu einer neuen Konversionsdebatte. Statt neuer militärischer Mittel braucht die Welt eine Offensive in politisch-strategischer Diplomatie.

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Beschluss: „Wir wollen keine Große Koalition“

  1. Die SPD hat das Wahlziel einer rot-grünen Bundesregierung verfehlt. Die SPD leidet weiter unter einem Glaubwürdigkeitsproblem. Wir wollen und müssen weiterhin Vertrauen zurückgewinnen. Daran müssen sich jetzt alle Entscheidungen der SPD ausrichten. Daran gemessen bewerten wir auch die Rolle der SPD in einer Regierung genauso wie in der Opposition. Unsere Inhalte müssen entscheiden!
  2. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen nach der Wahl wie vor der Wahl eine sozial gerechte Regierung, die heute die notwendigen Weichen zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft stellt und für den sozialen Fortschritt und gesellschaftliche Modernisierung sorgt.
  3. Wir verweigern uns keinen Gesprächsangeboten. Das gilt aber für alle Fraktionen des Deutschen Bundestages. Eine Zustimmung der SPD zu einem Koalitionsvertrag ist insbesondere von der Umsetzung der folgenden Punkte abhängig zu machen. Sämtliche in einem Koalitionsvertrag vereinbarten Reformvorhaben sind dabei jeweils einzeln mit einer Frist zu versehen, bis zum Ende dieser sie zu realisieren sind. Parallel ist die Umsetzung dieser Vorhaben unter Nutzung einer linken Mehrheitsopposition im Falle einer Minderheitsregierung der Union zu prüfen.
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Forderungen zum Regierungsprogramm 2013

Antrag an Bundesvorstand und Bundesparteitag
Beschluss des Kreisvorstands vom 21. Februar 2013

Der SPD-Kreisverband Erlangen-Stadt beantragt, folgende Forderungen in das Regierungsprogramm 2013 aufzunehmen:

  • Abbau atypischer Beschäftigungsverhältnisse und gesetzgeberische Zurückdrängung prekärer Beschäftigung, u.a. durch zeitliche Begrenzung der Leiharbeit, Begrenzung der Anzahl der Leiharbeiter pro Betrieb auf max. 5 Prozent der Stammbelegschaft, Synchronisationsverbot (Verbot der Befristung der Arbeitsverhältnisse bei der Leihfirma auf die Dauer des Einsatzes beim Entleiher), Verbot der konzerninternen Verleihung, Mindestlohn für Leiharbeit, Abschaffung befristeter Beschäftigung ohne Sachgrund, gesetzliche Abgrenzung von Praktika zu Arbeitsverhältnissen.
  • Ein neues Teilzeitgesetz, da Teilzeit insbesondere für Frauen oft zur Falle wird.
  • Sozialversicherungspflicht für jede Beschäftigung vom ersten Euro an.
  • Ausweitung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, Bundestariftreuegesetz.
  • Betriebsratspflicht für Betriebe mit über 50 Beschäftigten.
  • Beteiligung aller Betriebe an den Ausbildungskosten über eine Umlage.
  • Erhöhung des ALG-II-Regelsatzes (s. Forderungen der Wohlfahrtverbände), angemessener Satz für Kinder und Jugendliche, keine Anrechnung des Vermögens, verbesserter Übergang von ALG I auf ALG II, verbunden mit Qualifizierungsangeboten, mit Berücksichtigung langer Beschäftigungszeiten, Abschaffung der Ein-Euro-Jobs.
  • Leistungsanspruch (ALG II) für Langzeitarbeitslose nach der Zeit der Erwerbstätigkeit und unabhängig vom Partnereinkommen.
  • Novellierung der Zumutbarkeitsregelung – nicht jede Arbeit ist zumutbar.
  • Sanktionsmoratorium gegen Stigmatisierung und Ausgrenzung.
  • Aufbau eines öffentlichen Beschäftigungssektors für Langzeitarbeitslose, mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Mindestlohn.
  • Bürgerversicherung, kompatibel mit DGB-Modell, mit paritätischem Arbeitgeber-Beitrag, in der alle BürgerInnen versichert sind und einzahlen, also auch Selbstständige und Beamte, und Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
  • Festschreibung des Rentenniveaus auf dem heutigen Niveau (51 Prozent) (statt es auf 43 Prozent im Jahr 2030 sinken zu lassen).
  • Mindestens Aussetzung der Rente mit 67, bis mindestens 50 Prozent der 60- bis 64-jährigen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.
  • Ein umfassendes Gleichstellungsgesetz mit verbindlichen und sanktionsbewehrten Bestimmungen auch für die private Wirtschaft, verbindliche Frauenquoten in Aufsichtsräten und Vorständen.
  • Gleichstellung für Lesben, Schwule, Trans- und Intersexuelle.
  • Einschränkung der Monopolmacht der großen Energieversorgungsunternehmen und Netzbetreiber.
  • Rekommunalisierung der Energieversorgung.
  • Besteuerung von Derivatgeschäften.
  • Zusammenführen von Risiko und Haftung (Banken, Finanzmarkt, Finanzprodukte).
  • Zerschlagung von Großbanken mit zu großer Marktmacht und „Systemrelevanz“.
  • europäische Finanzaufsicht über alle Finanzmarktaktivitäten und für die Zulassung aller neuen Finanzprodukte.
  • Bardepotpflicht und marktkonforme Kapitalverkehrskontrollen im Krisenfall.
  • Verbot des Handels mit Kreditrisiko-Derivaten (CDS) als handelbare Wertpapiere, des außerbörslichen Wertpapierhandels („Over-The Counter (OTC)“-Geschäften), von Leerverkäufen und des Hochgeschwindigkeitshandels.
  • Einführung des Herkunftslandprinzips für Kapital.
  • Sofortiges Austrocknen von Steueroasen.
  • Staatliche Kontrolle der Ratingagenturen bei strikter Trennung von Bewertungs- und Beratungstätigkeit.
  • Zurückdrängen der Kapitalmarkt-Finanzierung der Sozialsysteme (z.B. Riester-Rente).
  • Abkehr von der Festschreibung der Austeritätspolitik, Stopp der Privatisierung öffentlicher Aufgaben.
  • Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierungsgrundlage vor allem für öffentliche Daseinsvorsorge und Bildung u.a. durch Anhebung des Spitzensteuersatzes, Wiedererhebung einer Vermögenssteuer und Novellierung der Erbschaftssteuer.
  • Demokratisierung der Wirtschaft statt „marktkonformer Demokratie“.
  • Zurückführung bis hin zum Verbot des Rüstungsexports, öffentliche Kontrolle durch den Bundestag.
  • Verbot des Auftretens der Bundeswehr in den Schulen.
  • Ausstieg der Bundeswehr aus dem Afghanistan- und Türkei-Einsatz.
  • Menschenwürdige Asyl- und Migrationspolitik statt „Festung Europa“.
  • Kontinuierliche Förderung von Programmen gegen Rechtsextremismus, Abschaffung der sog. Extremismuserklärung.
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