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Wolfgang Vogel: Ausbildungsplatzabgabe muss kommen!

Wolfgang Vogel

Wolfgang Vogel, Erlanger Landtagsabgeordneter, erklärt zum Artikel „Völlig verfehlte Politik: Stefan Müller gegen Ausbildungsplatzabgabe“ im Fränkischen Tag vom 4.3.2004:

„Herr Müller sollte sich erst einmal genauer mit den Fakten auseinandersetzen, bevor er pauschale Urteile über angebliche Wirtschaftsfeindlichkeit äußert. Der Grundgedanke der Umlagefinanzierung ist ein fairer Lastenausgleich zwischen ausbildenden Betrieben und solchen, die nicht ausbilden.

Betriebe mit unterdurchschnittlicher Ausbildungsleistung zahlen einen Beitrag in einen Fonds, aus dem Betriebe mit einer überdurchschnittlichen Ausbildungsleistung unterstützt werden. Wenn auf dem Ausbildungsmarkt trotzdem nicht genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden, werden die Mittel zur Schaffung überbetrieblicher Ausbildungsplätze verwendet.

Das Umlageprinzip ist dabei nicht völlig neu. In sehr kleinem Rahmen werden nicht ausbildende Betriebe ja bereits durch die Kammern an den Prüfungskosten beteiligt. Die Pläne der Bundesregierung beruhen auf einem ähnlichen Prinzip.
Die geplante Ausbildungsumlage wird dabei keine Zahlungsverpflichtung für sehr kleine Betriebe enthalten, auch wenn diese nicht ausbilden. Als Schwellenwert ist derzeit an 10 Beschäftigte gedacht. Weil gerade die kleinen und mittelständischen Betriebe in der Regel überdurchschnittlich hohe Ausbildungsquoten haben, sind sie eindeutig Nutznießer einer solchen Regelung.

Mit der Umlage verbindet im Übrigen niemand die Hoffnung, dass damit alle Probleme im Ausbildungsbereich auf einen Schlag behoben würden. Doch ist es nicht weiter hinzunehmen, dass jeden Herbst Tausende junger Menschen keinen Ausbildungsplatz finden und damit in vielen Fällen dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschlossen werden. Die wiederholten Versprechen der Interessenverbände der Wirtschaft, das Problem auf freiwilliger Basis zu beheben, sind in den letzten Jahren nie eingehalten worden. Deshalb werden jetzt die gesetzliche Maßnahme vorbereitet.

Das Gesetzgebungsverfahren zur Ausbildungsumlage ist weiterhin mit dem Angebot an die Wirtschaft verbunden, die Umlage durch die selbstständige Lösung des Problems zu verhindern. Betriebe, die bereits heute ausreichend ausbilden, wird die Maßnahme ohnehin nicht betreffen.“