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Nein zu den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und zum Dienstleistungsabkommen TiSA!

Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 18. Juli 2015

Der SPD-Kreisverband Erlangen-Stadt bekräftigt seinen Beschluss, die Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) abzulehnen. Das bereits vorliegende CETA sowie die zu TTIP bekannten  Verhandlungstexte widersprechen den Anforderungen an eine faire und nachhaltige Handelspoltik. Zudem lehnen wir das Trade in Services Agreement (TiSA) ab.

Die Verhandlungen zu den Abkommen TTIP und TiSA sind abzubrechen. Wir fordern die Abgeordneten der Landtage, des Bundestags und des Europäischen Parlaments und insbesondere unsere Bundestagsabgeordnete Martina Stamm-Fibich sowie unsere Europaabgeordnete Kerstin Westphal auf, entsprechend initiativ zu werden und gegen diese Abkommen zu stimmen.

Wir begrüßen die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und rufen zur Unterschrift für diese auf. Die Ablehnung der Initiative durch die  Europäische Kommission halten wir für falsch, undemokratisch und inakzeptabel.

Generell verlangt der SPD-Kreisverband Erlangen von Handelsabkommen als essentielle Bedingungen:

  • Verhandlungen müssen transparent und offen stattfinden statt geheim und in den Hinterzimmern.
  • Der Abbau von Handelshemmnissen darf nicht zu Lasten von Sozial-, Gesundheits-, Verbraucher- und Datenschutz, Umwelt- und Lebensmittelstandards erfolgen. Das europäische Vorsorgeprinzip als grundsätzliches Prinzip im Verbraucher-, Umwelt- und Gesundheitsschutz muss uneingeschränkt erhalten bleiben. Bäuerliche und nachhaltige Landwirtschaft sowie artgerechte Tierhaltung sind voranzubringen, statt Gentechnik und industrielle Landwirtschaft zu fördern.
  • Auf einen „Rat für regulatorische Zusammenarbeit“ muss verzichtet werden. Jedes Gesetz und jede Regulierung muss durch demokratisch kontrollierte Gremien und Verfahren erfolgen und keinesfalls durch nichtgewählte Bürokraten und Konzernvertreter.
  • Auf spezielle Investorenschutzregelungen und Schiedsgerichte muss gänzlich verzichtet werden. Der Investorenschutz darf nicht über das hinausgehen, was sich bereits aus dem Grundgesetz ergibt. Es soll auch für Investoren aus Drittstaaten ausschließlich der demokratisch  legitimierte Rechtsschutz nationaler und EU-Gerichte gelten.
  • Die Abkommen dürfen weder weitere Deregulierungen des Finanzsektors enthalten noch notwendige Schritte zur Finanzmarktregulierung behindern.
  • Für jeden Punkt der Abkommen muss nachvollziehbar aufgezeigt werden können, dass er im Einklang mit den UN-Milleniums-Entwicklungszielen steht und damit die Chancen von Drittländern für eine faire Partizipation am Welthandel respektiert und verbessert.  Umwelt- und Sozialdumping zu Lasten von Drittländern muss vorgebeugt werden. Zudem sind Drittländer in die Verhandlungen gleichberechtigt einzubeziehen.
  • Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen muss in den Abkommen verbindlich festgelegt werden.
  • Die kommunale Organisationsfreiheit darf von den Marktzugangsverpflichtungen in allen Freihandelsabkommen nicht eingeschränkt werden. Insbesondere die im CETA-Abkommen vorgesehenen Negativlisten sind abzulehnen. Nur Dienstleistungen, die dafür ausdrücklich vorgesehen sind, dürfen liberalisiert werden (Positivlistenansatz).
  • Es muss sichergestellt werden, dass Rekommunalisierungen jederzeit und uneingeschränkt möglich bleiben. Der öffentliche Dienstleistungssektor und die demokratisch legitimierte kommunale Selbstverwaltung dürfen keinesfalls zugunsten partieller wirtschaftlicher Interessen und damit zu Lasten der Daseinsvorsorge in Deutschland beeinträchtigt werden. Sogenannte Standstill- und Ratchetklauseln  (Sperrklinke) sind strikt abzulehnen.