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Juso-HSG: Die Zehn-Prozent-Regelung bei Studiengebühren sinnvoll nutzen!

Juso-Hochschulgruppe tritt für Befreiung für engagierte StudentInnen ein

Die Juso-Hochschulgruppe an der FAU Erlangen-Nürnberg fordert, an der Universität die Möglichkeit, bis zu zehn Prozent der Studierenden von Studiengebühren zu befreien sinnvoll zu nutzen. Dazu soll ein Stipendiensystem geschaffen werden, in dem für Befreiungen die Studienleistungen, das ehrenamtliche Engagement und die wirtschaftliche Situation berücksichtigt werden.

Bisher sieht die Satzung der FAU über Studienbeiträge eine Befreiung der fünf Prozent Besten PrüfungsteilnehmerInnen einer Vordiploms-, Zwischen- oder Orientierungsprüfung für den Rest des Studiums vor. Nachdem es dabei zu organisatorischen Problemen kam, beschloss der Konvent mit der Mehrheit aus Fachschaftsinitiativen, RCDS und Grünen, eine ersatzlose Abschaffung der Regelung vom Senat zu fordern. Der Senat hat dem mittlerweile zugestimmt.

„Wir wollen nun eine sinnvolle Regelung treffen, die möglichst viele Studierende von Studiengebühren befreit“, erläutert Thorsten Brehm, Senator an der FAU, die Juso-Forderung. „Besondere Leistungen sind in unseren Augen nicht nur Studienleistungen, sondern sind auch Aktivitäten, bei denen Studierende etwas für ihre KommilitonInnen oder die Gesellschaft tun. In der Gesetzesbegründung steht dies ausdrücklich drin. Wir wollen es jetzt umsetzen.“

Die Juso-Hochschulgruppe greift mit ihrer Forderung eine Initiative des bayerischen Jugendrings auf, die auch von den Jusos, der SPD und der CSU-Jugendorganisation Junge Union unterstützt wird. Dort wird gefordert, Studierende, die eine Jugendleiterkarte besitzen, von Studiengebühren zu befreien. Viele Sozialverbände, Jugend- und Sportvereine fürchten um ihre Aktiven, wenn diese künftig das Geld für die Studiengebühren erarbeiten müssen. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher mittlerweile eine Gesetzesinitiative eingebracht, mit dem ehrenamtlich engagierte Studierende per Gesetz von den Studiengebühren befreit werden sollen.

Vorgesehen ist im Antrag der Juso-Hochschulgruppe ein Befreiungsverfahren ähnlich wie bei Studienstiftungen. Studierende können einen Antrag mit Begründung und Nachweisen über ihre Leistungen einreichen. Ein Ausschuss wägt dann die einzelnen Aspekte ab und entscheidet, welche Studierenden befreit werden.

Der Antrag wird von der Juso-Hochschulgruppe in eine der nächsten Senatssitzungen eingebracht. „Wir wollen erreichen, dass Studierende ab dem Wintersemester befreit werden können“, so Thorsten Brehm. „Wir hoffen nun, dass sich Erklärungen, ehrenamtliches Engagement fördern zu wollen, nicht als Lippenbekenntnisse erweisen. Die FAU muss den Mut haben, sich als sozial engagierte Hochschule zu profilieren. Dies wäre ein klarer Standortvorteil in Bayern.“